Internationale Abkommen im europäischen Recht: Dualismus vs. Monismus
pages 145 - 157
ABSTRACT:

Dieser Beitrag befasst sich mit der Aushandlung völkerrechtlicher Verträge durch die Europäische Union vor und nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Der Vertrag von Lissabon verankert ausdrücklich die Implied Powers-Doktrin, die durch den EuGH entwickelt wurde. Als grundlegend stellt sich für die Zukunft die Frage, ob die Institutionen der Europäischen Union dieses Novum nicht in extensive Masse ausnutzen und dadurch die Mitgliedstaaten von Entscheidungsprozessen ausschließen. Diese Gefahr bietet sich vor allem bei der Ratifi kation sog. gemischter Abkommen, die von der Europäischen Union und gleichzeitig von einzelnen Mitgliedstaaten einerseits und von einem Drittstaat andererseits verhandelt werden. Die Europäische Union verfügt freilich bei solchen gemischten Abkommen nicht über ausschließliche Kompetenzen, um diese Abkommen selbst und nur in eigener Regie auszuhandeln, was in der Praxis bedeutet, dass die Mitwirkung der Mitgliedstaaten notwendig ist. Die Wahl der Rechtsgrundlage für die Aushandlung internationaler Abkommen durch die Europäische Union sollte künftig von den Mitgliedstaaten aufmerksamer kontrolliert werden. Es liegt doch in deren eigenen Interesse.

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