Einige Anmerkungen zur Rechtswahl
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ABSTRACT:

Dieser Beitrag aus dem IPR Bereich befasst sich mit einigen Aspekten der Rechtswahl im Geltungsbereich der vereinheitlichten Kollisionsregeln der Gemeinschaft für vertragliche Schuldverhältnisse (Rom I-Verordnung) und außervertragliche Schuldverhältnisse (Rom II-Verordnung). Man befasst sich mit der Rechtswahl aus Sicht der tschechischen Doktrin des IPR´s ab, wobei man auf die Unterschiede eingeht, die bei der der Rom I-Verordnung durch deren Hervorgehen aus einem internationalen Übereinkommen hervorgerufen wurden. Da beide Normen des Gemeinschaftsrechts keine Rechtswahl in ihrer reinen und natürlichen Form kennen, sondern verschiedenartigste Beschränkungen
diverser Natur und verschiedener Zielsetzung zum Tragen kommen, analysieren die Autoren diese einzelnen Typen. Als kontrovers darf die ablehnende Haltung gegenüber der mehrheitlich akzeptierten Auff assung gelten, die eine Rechtswahl in innerstaatlichen Schuldverhältnissen (ob vertraglichen oder außervertraglichen Charakters) zulässt. Nach Auff assung der Autoren sind solche Fälle, die noch nach dem EVÜ denkbar waren, nach Inkrafttreten der Rom I und Rom II Verordnungen nicht mehr zulässig. Auch weitere Formen
der Beschränkung der Rechtswahl – die Wahrung von EU-Interessen oder der Schutz bestimmter Gruppen von Rechtsträgern – sind dem Interesse (und der etwaigen Kritik) der Autoren nicht entgangen.

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about the authors

Prof. JUDr. Naděžda Rozehnalová, CSc. – Professorin für Völker- und Europarecht an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität. Fachgebiete: internationales Privatrecht, internationales Handelsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit. Autorin einer Vielzahl von wissenschaftlichen Monographien und Artikeln in Fachzeitschriften im In- und Ausland. Seit 2007 Dekanin der Fakultät für Rechtswissenschaften der Masaryk-Universität. 

JUDr. Jiří Valdhans, Ph.D. – Forschungsassistent am Lehrstuhl für Völker- und Europarecht der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Masaryk-Universität. Fachgebiete: internationales Privatrecht, internationales Handelsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit. In jüngerer Zeit konzentriert sich seine Forschung auf außervertragliche Schuldrechtsbeziehungen mit einem ausländischen Element. Er publiziert im In- und Ausland.