Das auf den Beförderungsvertrag anzuwendende Recht gemäß Rom I-Verordnung
pages 47 - 68
ABSTRACT:

Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht unterscheiden sich betreff end der Transportverträge erheblich von den EVÜ – Bestimmungen. EVÜ enthielt keine Spezial(anknüpfungs)norm für Personenbeförderungsverträge. Zusätzlich wurde das Prinzip der Vermutung durch von aneinander ankoppelnden Anknüpfungsregeln. Die neue Regelung (in Rom I Verordnung) ist zwar etwa kompliziert, sie erhöht jedoch off ensichtlich Vorhersehbarkeit (und dadurch auch Rechtssicherheit) bei gerichtlicher Beurteilung von IPR-ragen in diesem Bereich.

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Dr. Marcin Czepelak ist Lehrbeauftragter der Jagellonen-Universität Krakau und als Experte und Mitglied der PRM III-Gruppe (Familien- und Erbrecht) für die Europäische Kommission tätig.