Europäisches Verfassungsrecht – zu erwartendes Modell versus Realität
pages 127 - 143
ABSTRACT:

Die gegenwärtigen Integrationsmodelle in Europa verkörpern eine ganz eigene Form der öff entlich-rechtlichen Regelung vertikaler Kommunikation zwischen dem Europarat bzw. der Europäischen Union und den Verfassungssystemen der autonomen Mitgliedstaaten Die relative verfassungsrechtliche Autonomie der Mitgliedstaaten ist funktionell mit der Identität der beiden europäischen internationalen Systeme verbunden, deren Vertragssubstanz mit der Materie gängiger Verfassungsrechte in föderalen Gesamtstaaten (Bundesstaaten) vergleichbar ist (institutionalisierte Gewaltenteilung bzw. die Regelung grundlegender Rechte und Freiheiten des Bürgers). Diese Prozesse zeugen von der Konstitutionalisierung Europas und ermöglichen es von daher, ein Handbuch des Verfassungsrechts heranzuziehen, um die Europäische Union zu untersuchen, zur Prüfung eines supranationalen internationalen Bündnisses, das von der üblichen Eigenstaatlichkeit abweicht.

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about the authors

Prof. nzw. et Doc. JUDr. Karel Klíma, CSc., dr. hab. ist Dozent und steht derzeit dem Lehrstuhl für Verfassungsrecht der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Westböhmischen Universität Pilsen vor. Er ist langjähriges Mitglied des Rates des Internationalen Verbands für Verfassungsrecht (IACL), Mitglied der Akademie für vergleichende Rechtswissenschaften, Mitglied der World Jurist Association und deren Präsident für die tschechische Landesgruppe.